Was ist das?

Was verbirgt sich hinter dem Namen Kurzzeitkennzeichen? Es wird auch Überführungskennzeichen genannt. Es ist im Prinzip das Rote Kennzeichen für Privatpersonen. Somit ist es zu Überführung oder für Probefahrten von gekauften Kfz gedacht.Auch Fahrten zum TÜV sind damit zulässig.

Es nennt sich auch deshalb Kurzzeitkennzeichen, da es maximal für 5 Tage gültig ist. Danach verfällt es automatisch und kann nicht verlängert werden. Deshalb sollte man die Probefahrt oder Überführung genau planen. Zudem ist es nur führ Fahrten innerhalb von Deutschland gedacht.

Überführungen in das EU-Ausland sind jedoch trotzdem möglich. Hierzu benötigt man eine Internationale Versicherungsbestätigungskarte. Diese wird auch „grüne Karte“ genannt. Diese weist nach, dass der Versicherungsschutz auch im EU-Ausland gültig ist. Selbstverständlich ist diese Karte nur nötig, wenn es auch ins Ausland gehen soll. Für Fahrten innerhalb von Deutschland wird diese zusätzliche Karte nicht benötigt.

Soll das Kfz jedoch in ein Nicht-EU-Land ausgeführt werden, geht das nicht mit dieser Form des Kennzeichens. Hierzu ist ein spezielles Ausfuhrkennzeichen erforderlich.

Wie sieht das Kurzzeitkennzeichen aus?

Wie alles Sonderkennzeichen unterscheidet sich auch dieses Kennzeichen nur unwesentlich von einem Standardkennzeichen. Die Größe ist gleich der Größe des Standardkennzeichens. Es beginnt mit dem Kürzel der Stadt gefolgt von einer Ziffernfolge. Auf dem rechten Rand ist vor gelben Hintergrund das Enddatum der Zulassung eingeprägt. Der Zulassungszeitraum beträgt höchstens 5 Tage.

Auch dieses Kurzzeitkennzeichen ist bei uns erhältlich. Zudem können wir Ihnen auch die benötigten Dokumente zur Versicherung ausstellen. Somit sparen Sie sich mehrere Anlaufwege. Kontaktieren sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.