Was ist das?
Unter der Bezeichnung „Rotes Nummernschild“ kann man sich recht wenig vorstellen und nur Eingeweihte wissen, um was es sich dabei handelt. Mit einer der korrekten Benennungen wie: Händlerkennzeichen, Dauerkennzeichen oder Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung sieht es schon anders aus. Zieht man die Informationen aus den einzelnen Benennungen hat man schon ein gutes Bild, was das für ein Kennzeichen ist.
Grundsätzlich wird das Rote Nummernschild von der Zulassungsstelle nur an Händler oder Inhaber einer Kfz-Werkstatt zugeteilt. Dabei beginnt das Kennzeichen hinter dem Ortskürzel mit der „06“. Dabei ist das Kennzeichen keinem besonderen Fahrzeug fest zugeteilt und kann somit mehrfach für den eigenen Kfz-Betrieb verwendet werden. Damit soll es Händlern ermöglicht werden, verschiedene Kfz zu Probefahrten und ähnlichem zu Verfügung zu stellen. Ohne dabei das Fahrzeug wieder extra zulassen zu müssen.
Zuständig ist immer die Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit der Kfz-Händler oder die Werkstatt ihren Betriebssitz hat. Damit ist auch eines klar: Als Privatperson erhält man diese Art von Kennzeichen nicht. Diese sind ausschließlich Händlern und Werkstätten vorbehalten. Natürlich gibt es auch Möglichkeiten für Privatpersonen.
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