Welche Kfz-Kennzeichen gibt es?

Bei Kfz-Kennzeichen stehen zahlreiche Formate und Anordnungen zur Verfügung. Welche Kennzeichenformate sind möglich und erlaubt?

Kfz-Kennzeichen für Autos

Kfz-Kennzeichen

Es gibt fast ausschließlich einzeilige Kennzeichen mit den Maßen 520 mm x 110 mm. Diese dürfen bis zu 8 Zeichen enthalten. Dabei müssen die Abstände zwischen den einzelnen Buchstaben oder Zahlen eingehalten werden. Die Schriftart ist auf FE-Schrift nach DIN 1451 festgelegt. Bei diesen Vorgaben besteht kein Gestaltungsspielraum.

Das einzeilige Kennzeichenformat ist bei PKWs am häufigsten anzutreffen, weshalb es auch einzeiliges Standardkennzeichen genannt wird. Daneben gibt es auch das zweizeilige Standardkennzeichen. Man kennt es vor allem als rückwärtiges Kennzeichen bei LKWs. Es hat ein Format von 340 mm x 200 mm. In der oberen Zeile steht das Ortskürzel und darunter bis zu 6 Zeichen. Zwischen diesen Formaten kann man frei wählen. Jedoch sind die Aussparungen bei PKWs für einzeilige Standardkennzeichen ausgelegt.

Neben diesen zwei Formaten gibt es auch verkürzte Kennzeichen. Sie sind weniger breit und man sieht sie oft an umgebauten PKWs. Ihre Formate sind:

  • Verkürztes einzeiliges Standardkennzeichen
    • 460 mm x 110 mm, mit bis zu 6 Zeichen
  • Verkürztes einzeiliges Standardkennzeichen
    • 420 mm x 110 mm, mit bis zu 5 Zeichen

Zunächst sollte man sich bei der zuständigen Zulassungsbehörde informieren. Denn diese Formate werden nicht von allen Zulassungsstellen akzeptiert. Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe werden sie auf Anfrage genehmigt. Unser Zulassungsservice kümmert sich für Sie darum.

Neben diesen Standardlösungen gibt es auch noch andere Größen. Diese werden jedoch nur auf Anfrage bei der zuständigen Zulassungsbehörde genehmigt. Zudem können zusätzliche Umbaukosten für eine andere Befestigung anfallen.

Motorräder

Auch bei Motorrädern gibt es zwei verschiedene Formate. Bis 2011 waren die Maße 280 mm x 200 mm. Seitdem gibt es die Standardversion und das breite Kennzeichen mit jeweils zwei Zeilen:

  • Standard: 180 mm x 200 mm, Ortskürzel in der ersten Zeile, bis zu 4 Zeichen in der zweiten Zeile
  • Breit: 220 mm x 200 mm, Ortskürzel in der ersten Zeile, bis zu 5 Zeichen in der zweiten Zeile

Am verbreitetsten ist die Standardversion, jedoch kann man zwischen den beiden Formaten frei wählen. Wie bei allen anderen Kennzeichen ist die Schriftart vorgegeben: die FE-Schrift nach DIN 1451. Dabei müssen die Abstände zwischen den Zahlen und Buchstaben eingehalten werden. Bei diesen Vorgaben besteht kein Gestaltungsspielraum. Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe werden beide Formate akzeptiert.

Obwohl kaum ein optischer Unterschied zwischen einem Leichtkraftrad und einem Motorrad besteht, haben Leichtkrafträder eine eigene vorgegebene Nummernschildgröße.

Leichtkrafträder und Traktoren

Auf den ersten Blick haben diese zwei Kfz-Arten nichts gemeinsam. Jedoch stellt man bei genauerem Hinsehen fest, dass sie das gleiche Kennzeichenformat haben. Es ist zweizeilig mit den Maßen 240 mm x 130 mm. In der zweiten Zeile dürfen bis zu 5 Zeichen stehen. Bei diesem Kennzeichen hat man den geringsten Spielraum. Es gibt nur ein Format. Nur bei der Buchstaben- und Zahlenkombination in der zweiten Zeile kann man individuell wählen. Jedoch darf diese Kombination noch nicht vergeben sein. Für ein Wunschkennzeichen fallen zudem extra Gebühren an. Diese variieren von Zulassungsbehörde zu Zulassungsbehörde.

Schriftart bei Kennzeichen

Trotz vieler Gestaltungsmöglichkeiten bei Format und Anordnung von Nummernschildern gibt es bei der Schriftart keine Freiräume. Hier ist die FE-Schrift (DIN-1451-Mittelschrift) vorgegeben. Diese Schriftart soll Fälschungen erschweren und garantiert damit eine gute maschinelle Lesbarkeit. Andere Schriftarten und auch das Unterschreiten der Abstände zwischen Buchstaben und Zahlen ist in Deutschland nicht zulässig. In anderen Ländern werden andere Schriftarten verwendet. In den USA ist beispielsweise jeder Buchstabe gleich groß.

Das Wunschkennzeichen – was ist das?

Es ist möglich, ein Wunschkennzeichen zu beantragen. Hierbei kann man auf die Buchstaben- und Zahlenkombination hinter dem Ortskürzel Einfluss nehmen. So können Namenskürzel, Initialen oder Geburtsdaten verwendet werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn dieses Kennzeichen nicht bereits vergeben ist. Denn dann muss man auf eine andere Kombination ausweichen. Zudem fällt bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens eine Gebühr an. Diese beträgt deutschlandweit 12,80 €.

Fazit

Trotz vieler Vorgaben und Gesetze gibt es einen Gestaltungsspielraum. Dieser ist je nach Fahrzeug verschieden. Individuelle Buchstaben- und Zahlenkombinationen dürfen noch nicht vergeben sein. Für diese Wunschkennzeichen fallen extra Gebühren an.